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In diesem Bereich haben wir Ihnen eine Auswahl an Fragen und Antworten zusammengestellt, die für Sie von Interesse sein könnten:
- Warum beraten Sie nur Vereinsmitglieder?
Wir dürfen aufgrund zwingender Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes ausschließlich unsere Mitglieder beraten. Für Informationen zur Mitgliedschaft im Mieterschutzbund e.V. klicken Sie bitte hier
- Gibt es Informationen auch für Nicht-Mitglieder?
Selbstverständlich. Alle Bereiche des Internetangebotes sind frei zugänglich. Auch unsere Themen-Datenbank, in der Sie per Faxabruf umfangreiche Informationen zu verschiedenen Themen anfordern können.
- Was bekomme ich für meinen Mitgliedsbeitrag?
Gemäß unserer Satzung beraten wir alle Mitglieder persönlich, via Internet oder telefonisch in miet- und pachtrechtlichen Angelegenheiten und vertreten unsere Mitglieder außergerichtlich. Neben der eigentlichen Mietrechtsberatung führen wir den notwendigen Schriftverkehr mit Vermietern, etc. durch – ohne extra anfallende Kosten. Eine Rechtsschutzversicherung ist im Mitgliedsbeitrag nicht erhalten, da wir uns in ca. 95% der uns zugetragenen Fälle außergerichtlich einigen können. Kosten für eine Rechtsschutzversicherung würden den Mitgliedsbeitrag nur unnötig in die Höhe treiben. Der Beitrag beläuft sich auf aktuell 80,00 Euro im Jahr sowie auf eine einmalige Aufnahmegebühr von 20,00 Euro.
- Gibt es Vergünstigungen, zum Beispiel für Studenten?
Es gibt keine Vergünstigungen, da wir mit dem Jahresbeitrag von 80,00 Euro für alle Mitglieder die gleichen Konditionen bieten möchten.
- Was ist der Vorteil einer Mitgliedschaft gegenüber einer Rechtsschutzversicherung
Im Rahmen einer Mitgliedschaft erhalten Sie jederzeit und sooft Sie wollen eine Rechtsberatung in allen Fragen des Mietrechts. Das ist bei einer Rechtsschutzversicherung nicht so. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Mieterschutzbund keine Wartefrist von drei Monaten hat, sondern sofort nach Ihrem Beitritt mit der Beratung beginnt. Da wir uns in ca. 95% der uns zugetragenen Fälle außergerichtlich einigen können, würden zusätzliche Kosten für eine Rechtsschutzversicherung den Mitgliedsbeitrag nur unnötig in die Höhe treiben.
- Kann ich auch während eines laufenden Falles Mitglied werden und eine Beratung erhalten?
Selbstverständlich. Sobald Sie Mitglied geworden sind, kümmern wir uns auch um bereits laufende Fälle in Sachen Mietrecht. Eine Wartefrist für eine Inanspruchnahme unserer Beratung gibt es nicht.
- Erhalte ich bei jedem Mieterverein eine Beratung, wenn ich einen Mitgliedsbeitrag bezahle?
In Deutschland gibt es rund 450 Mietervereine, die für sich gesehen rechtlich selbständig sind. Das Gesetz erlaubt uns daher nur, dass wir die jeweiligen Mitglieder unseres Mietervereins, dem Mieterschutzbund e.V., beraten.
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Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft im Mieterschutzbund e.V.? Hier finden Sie umfassende Informationen. |
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Nutzen Sie die Möglichkeit, auch als Nichtmitglied, aus unserer mietrechtlichen Themenreihe Informationen zu nutzen. Hier geht es zu unserem Faxabruf. |
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