Hier finden Sie die Beitragsordnung des Mieterschutzbund e. V..
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Beitragsordnung
1.0 | Mitgliedsbeitrag natürliche Personen | 80,00 € |
1.1 | Mitgliedsbeitrag juristische Personen ( Gewerbemieter ) | 120,00 € |
2.0 | Aufnahmegebühr | 20,00 € |
3.0 | Mahngebühr | 6,00 € |
4.0 | Rücklastgebühr | 9,00 € |
5.0 | Einwohnermeldeamtsgebühr | 12,00 € |
6.0 | Auskunftsgebühr zur Bonität | 8,00 € |
Erläuterungen zu den Gebühren
1.0 | Zur Bewältigung der Vereinsaufgaben wird ein Mitgliedsbeitrag erhoben. Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 80,00 €. Er verringert sich bei Beitritt: zum 01.04. bis zum 31.12. des Jahres auf 60,00 € zum 01.07. bis zum 31.12. des Jahres auf 40,00 € zum 01.10. bis zum 31.12. des Jahres auf 20,00 € |
1.1 | Zur Bewältigung der Vereinsaufgaben wird ein Mitgliedsbeitrag erhoben. Der Mitgliedsbeitrag für Gewerbemieter beträgt jährlich 120,00 €. Er verringert sich bei Beitritt: zum 01.04. bis zum 31.12. des Jahres auf 90,00 € zum 01.07. bis zum 31.12. des Jahres auf 60,00 € zum 01.10. bis zum 31.12. des Jahres auf 30,00 € |
2.0 | Die Aufnahmegebühr wird erhoben, um den Verwaltungsaufwand bei Neuaufnahmen zu decken. |
3.0 | Eine Mahngebühr wird erhoben, wenn eine offene Rechnung angemahnt werden muss. |
4.0 | Die Rücklastgebühr wird erhoben , sofern eine Lastschrift zurückgebucht wird. |
5.0 | Eine Einwohnermeldeamtsgebühr fällt an, wenn der Mieterschutzbund e.V. die aktuelle Adresse behördlich erfragen muss. |
6.0 | Die Auskunftsgebühr zur Bonität wird bei Mahnbescheidsverfahren berechnet. |
Recklinghausen den, 01.07.2019