Hier finden Sie die Beitragsordnung des Mieterschutzbund e. V..
Die Beitragsordnung können Sie als PDF-Dokument downloaden


Beitragsordnung

1.0Mitgliedsbeitrag natürliche Personen80,00 €
1.1Mitgliedsbeitrag juristische Personen ( Gewerbemieter )120,00 €
2.0Aufnahmegebühr20,00 €
3.0Mahngebühr6,00 €
4.0Rücklastgebühr9,00 €
5.0Einwohnermeldeamtsgebühr12,00 €
6.0Auskunftsgebühr zur Bonität8,00 €

Erläuterungen zu den Gebühren

1.0Zur Bewältigung der Vereinsaufgaben wird ein Mitgliedsbeitrag erhoben.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 80,00 €.
Er verringert sich bei Beitritt:
zum 01.04. bis zum 31.12. des Jahres auf 60,00 €
zum 01.07. bis zum 31.12. des Jahres auf 40,00 €
zum 01.10. bis zum 31.12. des Jahres auf 20,00 €
1.1Zur Bewältigung der Vereinsaufgaben wird ein Mitgliedsbeitrag erhoben.
Der Mitgliedsbeitrag für Gewerbemieter beträgt jährlich 120,00 €.
Er verringert sich bei Beitritt:
zum 01.04. bis zum 31.12. des Jahres auf 90,00 €
zum 01.07. bis zum 31.12. des Jahres auf 60,00 €
zum 01.10. bis zum 31.12. des Jahres auf 30,00 €
2.0Die Aufnahmegebühr wird erhoben, um den Verwaltungsaufwand bei Neuaufnahmen zu decken.
3.0Eine Mahngebühr wird erhoben, wenn eine offene Rechnung angemahnt werden muss.
4.0Die Rücklastgebühr wird erhoben , sofern eine Lastschrift zurückgebucht wird.
5.0Eine Einwohnermeldeamtsgebühr fällt an, wenn der Mieterschutzbund e.V. die aktuelle Adresse behördlich erfragen muss.
6.0Die Auskunftsgebühr zur Bonität wird bei Mahnbescheidsverfahren berechnet.

 Recklinghausen den, 01.07.2019