Informationen zur Beratung bei bestehender Mitgliedschaft:

  • Sie schicken uns (per Post, Fax, E-Mail oder über den Button “Dokumente senden” unserer Homepage) Ihre zu überprüfenden Unterlagen zu, gerne mit einer Schilderung des Sachverhaltes. Vermerken Sie, wenn möglich, direkt Ihre Mitgliedsnummer im „Betreff“. So ist eine Zuordnung besser möglich. Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit und Lesbarkeit Ihrer Unterlagen. Auch der Mietvertrag wird komplett benötigt. Wir werden uns nach Sichtung/ Überprüfung Ihrer Unterlagen bei Ihnen mit einer schriftlichen Stellungnahme oder zur Absprache eines Beratungstermins melden.
  • Sie können auch direkt einen Beratungstermin vereinbaren. Sinnvoll ist es, Sie senden uns vorab (spätestens 2 – 3 Tage vor dem Termin) die zu besprechenden Unterlagen (per Post, Fax, E-Mail oder über den Button “Dokumente senden” auf der Homepage) zu. Vermerken Sie den Termin bitte im „Betreff“ Ihrer E-Mail, so dass der Termin für uns direkt sichtbar ist. Geben Sie im Betreff, wenn möglich, auch direkt Ihre Mitgliedsnummer an. In jedem Fall sollte uns der komplette Mietvertrag vorliegen. Bitte schicken Sie uns doch auch eine kurze Darstellung des Sachverhaltes. So hat der Rechtsberater die Möglichkeit, sich auf das Gespräch adäquat vorzubereiten.
  • Unsere Rechtsberater haben sehr bewusst keine separate E-Mailadresse, wir haben ein zentrales E-Mailpostfach, office@mieterschutzbund.de. Senden Sie Ihre Unterlagen an diese Adresse, es erfolgt dann eine Zuordnung zu Ihrer Fallakte und der Hinweis an den zuständigen Berater.
  • Auch ist ein direktes Anrufen der Rechtsabteilung nicht möglich, um konzentrierte Arbeit zu ermöglichen. Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an das Sekretariat.
  • Haben Sie einen telefonischen Beratungstermin vereinbart, so werden wir Sie anrufen! Sollten wir Sie nicht direkt erreichen, so werden wir es zeitnah erneut versuchen. Rufen Sie bitte nicht zurück, da wir bei Ihnen ansonsten möglicherweise nur das Besetztzeichen hören.
  • Natürlich ist die Anzahl Ihrer Beratungstermine nicht begrenzt. So können Sie sich bei verbleibenden Fragen im selben Sachverhalt mehrfach beraten lassen.
  • Auch führen wir den Schriftverkehr mit Ihrem Vermieter bzw. der Gegenseite. Zusätzliche Kosten fallen hierfür nicht an. Anfallendes Porto wird von uns übernommen. Eingehende Post lassen wir Ihnen kostenlos zur Kenntnis zukommen.
  • Sollten wir der Gegenseite in Ihrer Sache eine Frist setzen, so kann die Überwachung dieser Frist nicht von unserer Seite erfolgen. Unsere große Mitgliederanzahl lässt dieses nicht zu. Bitte melden Sie sich bei uns, sollten Sie eine Reaktion der Gegenseite erhalten bzw. wenn die von uns gesetzte Frist fruchtlos verstrichen ist. So können wir dann mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen.
  • Grundsätzlich haben Sie einen festen Rechtsberater. Im Zuge von Krankheiten oder Urlaub derjenigen Person, ist die Beratung in Vertretung jedoch möglich.